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Allgemeine Geschäftsbedinungen / Verkaufsbedingungen § 1 Allgemeines - Geltungsbereich
Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an und widersprechen diesen ausdrücklich, es sei denn, wir haben einer Abänderung dieser Bedingungen zuvor schriftlich oder fernschriftlich zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Unsere Eigentums- und Urheberrechte an allen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns ausdrücklich vor. Als "vertraulich" bezeichnete Unterlagen dürfen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. § 3 Lieferbedingungen - Preise - Zahlungsbedingungen Unsere Preise verstehen sich zzgl. der am Tag der Lieferung jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise "ab Werk", ausschließlich Verpackung; die Kosten der erforderlichen Verpackung gehen zu Lasten des Kunden. Verpackung wird nicht zurückgenommen. Soweit vertraglich vereinbart, schließen wir für den Kunden eine Transportversicherung oder sonstige Versicherungen zu dessen Lasten ab. Sämtliche weitere Nebenkosten wie Zoll- und TÜV-Gebühren o.ä. hat der Kunde zu tragen. Wir sind in zumutbaren Umfang zur Teillieferung und -leistung berechtigt. Der Kunde ist nach Erbringung seiner Leistungspflichten, insbesondere auch nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises nicht berechtigt, unseren Lieferungen und Leistungen zugrunde liegenden Sonderschutzrechte (Urheber-, Patent-, Geschmacks-, Gebrauchsmusterrechte) ganz oder teilweise anderweitig zu verwerten. Ohne unsere vorherige Einwilligung ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, nach unseren Konstruktionsunterlagen oder unter Verwertung unserer Sonderschutzrechte Waren anderweitig herzustellen, herstellen zu lassen oder Leistungen gleich welcher Art zu erbringen oder erbringen zu lassen, oder das den Sonderschutzrechten (Urheber-, Patent-, Geschmacks-, Gebrauchsmusterrechten) zugrunde liegende Know-how an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zu verwerten. Unsere Lieferungen und Leistungen sind sofort zur Zahlung fällig und binnen zwei Wochen ab Rechnungsstellung und Lieferung zu zahlen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Bestellte Lieferungen und Leistungen sind vom Kunden entgegenzunehmen, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen. Untersuchungspflichten des Kunden und dessen Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt. § 4 Regelungen zu Lieferzeit und Annahmeverzug - Gefahrtragung und Haftung (Haftungsbegrenzung und Ausschluss) – Besonderer Hinweis Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die vorherige Klärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung bedingt die rechtzeitige und vollständige Erfüllung aller Mitwirkungsverpflichtungen des Kunden. Sofern technische und/oder sonstige Unterlagen vom Kunden bereitzustellen oder nach Prüfung an uns zurückzusenden sind, beginnt unsere Leistungspflicht nicht vor deren Eingang bei uns. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf Versandbereitschaft besteht und diese mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Die Gefahr geht spätestens mit Auslieferung an den Spediteur oder eine sonstige Transportperson auf den Kunden über. Ergänzend gelten die nachfolgenden Regelungen. Dies gilt auch für den Fall, dass wir die Versendungskosten übernehmen. Zur Auswahl eines geeigneten Spediteurs sind wir berechtigt, soweit der Kunden keine bestimmte Weisung erteilt. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, so sind wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche berechtigt, den uns durch den Annahmeverzug und die Verletzung von Mitwirkungspflichten entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Sofern die Voraussetzungen des vorstehenden Absatzes erfüllt sind, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache unbeschadet der Regelung in Abs. 2 in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Besonderer Hinweis zum Gefahrtragungs- und Haftungsausschluss: Wir weisen darauf hin, dass wir vom Kunden gelieferte und bereitgestellte bzw. zum Einbau/zur Weiterverarbeitung bestimmte Geräte/Vorprodukte/Materialien nicht gegen Diebstahl oder gegen Beschädigung/Zerstörung während der Lagerung durch betriebsfremde Dritte schützen oder Versicherungsschutz hierfür bereitstellen können. Eine Gefahrtragung und Haftung unsererseits für die in Satz 1 beschriebene Gefahr für vom Kunden gelieferten Geräte/Vorprodukte/Materialen etc. wird daher ausdrücklich ausgeschlossen mit der Maßgabe, dass die Gefahrtragung bis zur Ablieferung durch uns allein der Kunde trägt. Wir haften bei eigenem vorsätzlichen Verhalten und eigenem groben Verschulden sowie vorsätzlichen Verhalten und groben Verschulden leitender Angestellter. Wir haften weiterhin für die Nichteinhaltung von Garantien, bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und im Rahmen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Wir haften dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei grobem Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen. Eine weitergehende Haftung dem Grunde nach ist ausgeschlossen. Der Höhe nach ist unsere Haftung auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise sowie im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen (also nicht leitende Angestellte oder Organe) oder im Fall der Übernahme einer Garantie, sofern wir gegenüber dem Kunden nicht ausdrücklich eine Garantie für die Beschaffenheit der Lieferung und Leistung übernommen haben. Die vorste-henden Regelungen gelten entsprechend für unsere Haftung wegen Ersatzes vergebliche Aufwendungen. Schadensersatzansprüche des Kunden nach dem vorstehenden Absatz verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Außer in den Fällen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden gegen unsere Mitarbeiter oder Beauftragte. § 5 Untersuchungs- und Rügepflichten, Gewährleistung -Verjährungsfrist Der Kunde hat sämtliche Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Ablieferung und Fertigstellung, soweit dies im ordnungsgemäßen Geschäftsgang möglich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns diesen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt unsere Lieferung/Leistung als genehmigt. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss die Anzeige unverzüglich schriftlich nach dessen Entdeckung erfolgen, andernfalls gilt die Lieferung und Leistung in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung neuer Ware beziehungsweise zur Erbringung neuer Leistungen berechtigt. Wir sind berechtigt, mindestens zwei Mangelbeseitigungsversuche vorzunehmen. Der Rücktritt ist bei unerheblichen Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, die Frist beginnt mit dem Gefahrübergang. Zum Zwecke der Nachbesserung ausgebaute bzw. ersetzte Teile gehen mit dem Ausbau in unser Eigentum über und sind an uns herauszugeben. § 6 Eigentumsvorbehalt- und Sicherung Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diesen vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahl- und Bruchschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Kunde auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, hat uns der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zugebe, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen. Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes (Fakturendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für den unter Vorbehalt gelieferten Liefergegenstand. Wird der Liefergegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. § 7 Abtretungs- und Verpfändungsverbot Das Abtreten und/oder Verpfänden von unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Waren ist ausgeschlossen. § 8 Gerichtsstand – Rechtswahl - Erfüllungsort Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz für Klagen des Kunden gegen uns ausschließlicher Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Für alle Rechtsstreitigkeiten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen ausschließlicher Erfüllungsort. Die Nachbesserungspflicht sowie die den Kunden treffende Rückgewähr im Falle einer Rückabwicklung des Vertrages ist am Ort der üblichen Belegenheit des Vertragsgegenstandes zu erfüllen, soweit dieser Ort innerhalb der Europäischen Union liegt. Ist dies nicht der Fall, ist Erfüllungsort der Ort der letzten üblichen Belegenheit vor Verlassen der Europäischen Union. Kunden, die ihren allgemeinen Wohnsitz nicht innerhalb der Europäischen Union haben und bei denen der Vertragsgegenstand an einen Ort außerhalb der Europäischen Union bestimmungsgemäß verbracht worden ist, sind verpflichtet, den Vertragsgegenstand auf ihre Kosten und Gefahr an uns oder den letzten Ort der üblichen Belegenheit des Vertragsgegenstandes zu senden. § 9 Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder im Laufe der Vertragsabwicklung unwirksam oder nicht durchsetzbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl bestehen mit der weiteren Maßgabe, dass die unwirksame und/oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch diejenige wirksame und durchsetzbare Regelung ersetzt wird, die dem von den Vertragsparteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. |
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